Allgemeine Geschäftsbedingungen der Krugmann GmbH

1. Vertragsschluss & Anwendbarkeit

Unsere Preislisten und Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen des Käufers sind verbindlich und können von der Krugmann GmbH innerhalb von 3 Wochen ab ihrem Zugang angenommen werden. Bestellungen des Käufers werden für die Krugmann GmbH nur verbindlich, wenn und soweit die Krugmann GmbH sie ausdrücklich bestätigt oder den Bestellungen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprochen wird. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Krugmann GmbH, insbesondere Bedingungen des Käufers, gelten nur, wenn sie von der Krugmann GmbH ausdrücklich bestätigt werden.

2. Berechnung & Versand

Für die Berechnung sind die am Versandtag gültigen Preise maßgebend, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Haben sich diese gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erhöht, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung von der Bestellung zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Preiserhöhungen, die auf einer Erhöhung der Umsatzsteuer beruhen. Soweit die Abgabe der Präparate in Versandeinheiten erfolgt, ist die Krugmann GmbH berechtigt, eine nicht lieferbare Bestellmenge auf die nächsthöhere lieferbare Menge aufzurunden. Die Preise der Krugmann GmbH verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, als Werksabgabepreise. Verpackungs- und Versandkosten werden getrennt berechnet. Bei einem Auftragswert über EUR 2.500, – netto verstehen sich die Preise, soweit nichts anderes vereinbart ist, frei Bestimmungsstation bzw. frei Empfangspostamt innerhalb des Bundesgebietes einschließlich Verpackungs- und Versandkosten. Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Krugmann GmbH berechtigt, die Versandart und den Versandweg zu bestimmen. Mehrkosten aufgrund bestimmter Versandwünsche gehen unabhängig vom Bestellwert zu Lasten des Käufers.

3. Lieferung & Abnahme

Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Bei schuldhafter Überschreitung der Lieferfrist kann der Käufer unter Ausschluss weiterer Rechte nach Ablauf einer von ihm schriftlich (§ 126 BGB) zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadenersatz verlangen. Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzug sind jedoch, soweit die Krugmann GmbH nach Ziffer 8 dieser AGB beschränkt haftet, der Höhe nach beschränkt auf den Rechnungswert der Warenmenge, die nicht oder nicht rechtzeitig geliefert wird. Die Krugmann GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese vom Käufer sinnvoll nutzbar sind. Die Lieferpflicht der Krugmann GmbH ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Unvorhergesehene Betriebsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Lieferausfälle von Lieferanten der Krugmann GmbH, Arbeitskräfte-, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, soweit sie von keiner der Vertragsparteien verschuldet sind, und Fälle höherer Gewalt befreien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung die davon betroffene Partei von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Abnahme. Wird hierdurch die Lieferung bzw. Abnahme um mehr als einen Monat verzögert, ist jede der Parteien unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, hinsichtlich der von der Liefer- bzw. Abnahmestörung betroffenen Menge vom Vertrag zurückzutreten.

4. Zahlung

Die Rechnungen der Krugmann GmbH sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Für die Teilnahme am Banklastschriftverfahren ist die Erteilung eines Lastschriftmandats zu Gunsten der Krugmann GmbH erforderlich. Bei Teilnahme am Banklastschriftverfahren gewährt die Krugmann GmbH einen Skontosatz von 0,25 % vom Rechnungsbetrag (einschließlich Umsatzsteuer) bei Abbuchung innerhalb von 10 Tagen. Kürzungen für Porto-, Überweisungs- oder ähnliche Gebühren werden nicht anerkannt. Gegenüber den Forderungen der Krugmann GmbH kann der Käufer nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers ist die Krugmann GmbH – unbeschadet ihrer sonstigen Rechte – befugt, für ausstehende Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist die Krugmann GmbH ferner berechtigt, Zinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen, mindestens jedoch in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, vom Rechnungsbetrag zu berechnen.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Begleichung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsverbindung Eigentum der Krugmann GmbH. Der Käufer tritt bereits jetzt seine Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsware aus den gegenwärtigen und künftigen Warenlieferungen der Krugmann GmbH mit sämtlichen Nebenrechten im Umfang des Eigentumsanteils der Krugmann GmbH zur Sicherung an die Krugmann GmbH ab. Wird Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag der Rechnung (einschließlich Umsatzsteuer) für die mitveräußerte Vorbehaltsware. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit der Krugmann GmbH ordnungsgemäß nachkommt, darf er über die im Eigentum der Krugmann GmbH stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die an die Krugmann GmbH abgetretenen Forderungen selbst einziehen. Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers ist die Krugmann GmbH, unbeschadet sonstiger Rechte, berechtigt, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen oder die Vorbehaltsware zurückzunehmen; jedoch liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn die Krugmann GmbH dies ausdrücklich bestätigt.

Übersteigt der Wert der der Krugmann GmbH eingeräumten Sicherheiten die Forderungen der Krugmann GmbH um mehr als 20 %, so wird die Krugmann GmbH auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach ihrer Wahl freigeben.

6. Gewährleistung & Mangelgebühren

Der Käufer hat zu prüfen, ob die gelieferte Ware von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit ist. Wird diese Prüfung unterlassen, nicht in dem gebotenen Umfang durchgeführt oder werden erkennbare Mängel nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware an die Krugmann GmbH angezeigt, so gilt die Ware hinsichtlich solcher Mängel als genehmigt.

Verdeckte oder später erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung angezeigt werden. Beanstandungen sind schriftlich unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungs- und Versandnummern sowie der Kennnummer der beanstandeten Ware zu erheben. Die Krugmann GmbH ist nicht verpflichtet, Waren, die ihr unberechtigterweise oder auf Grund verspäteter Mängelrüge zurückgeschickt werden, zurückzusenden oder für ihre Aufbewahrung zu sorgen. Ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen wird die Krugmann GmbH durch Umtausch oder Rücknahme entsprechen.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

7. Allgemeine Haftungsbeschränkung

Für Schäden und Aufwendungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet die Krugmann GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Folgenden nichts anderes ergibt. Auf Schadensersatz haftet die Krugmann GmbH bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Krugmann GmbH nur i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und ii) für Schäden aus der Verletzung von den Vertragszweck gefährdenden Pflichten; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die sich aus diesem Absatz ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten jedoch nicht, soweit die Krugmann GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das Gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Arzneimittelgesetz.

8. Weiterveräußerung

Die Präparate der Krugmann GmbH dürfen nicht an Zwischenhändler weiterveräußert werden, die nicht nach den gesetzlichen Vorschriften zum Handel mit Arzneimitteln befugt sind.

9. Retouren

Ordnungsgemäß gelieferte, mangelfreie Ware wird weder zurückgenommen noch umgetauscht, es sei denn, die Krugmann GmbH gibt hierzu ihr schriftliches Einverständnis. Die Krugmann GmbH ist nicht verpflichtet, ordnungsgemäß gelieferte, mangelfreie Ware, die ihr ohne vorheriges Einverständnis zurückgesandt wird, zu retournieren oder aufzubewahren. Bei Annahmeverweigerung oder Retoure mangelfreier Ware behält sich die Krugmann GmbH die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, insbesondere von Wertersatz in Höhe des Warenwertes, vor, sollte die Wiederveräußerung der gelieferten Ware aufgrund gültiger, insbesondere arzneimittelrechtlicher Vorschriften, nicht mehr durch die Mundpiharma GmbH möglich sein. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Annahme-und Schuldnerverzug (§§ 286 ff BGB). Bei den von der Krugmann GmbH akzeptierten Retouren wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, eine Bearbeitungsgebühr in Ansatz gebracht.

10. Erfüllungsort & Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Frankfurt am Main.
Gerichtsstand für beide Teile ist Frankfurt am Main.

Frankfurt am Main, 01.10.2018
Krugmann GmbH

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